Ablauf



Beschreibung

Verordnungsdatum

  • Zur Erstellung einer Sammelrechnung ist das Verordnungsdatum zwingend nötig.
  • Wenn Sie einen Vorgang anlegen, sollten Sie im Vorgang im Reiter 'Kopfdaten' im Feld 'Verord.Dat.' das Verordnungsdatum zwingend für die elektronische Abrechnung eintragen.

    Hinweis

    Beim Abschließen des Angebots haben Sie noch einmal die Möglichkeit, dieses Datum einzutragen. Ohne dieses Datum kann das Angebot nicht abgeschlossen werden.

    Führen Sie jetzt Ihre Vorgangsschritte aus, passen die Geräte an bzw. erstellen Sie ein neues Angebot, passen dieses an und schließen Sie es ab, wenn der Kunde kauft.

Angebot abschließen

  • Die Kostenaufstellung wird entsprechend dem Abschlussdialog angelegt (1).
  • Gesetzliche Krankenkassen werden immer mit der Option 'Für Sammelrechnung vormerken' vorgeschlagen (2).
  • Diese Option sollte nur in Ausnahmefällen entfernt werden.
  • Sind alle Optionen (3) entsprechend gewählt, wird die Kostenaufstellung angelegt.

Kostenaufstellungen (Überblick)

  • Über 'Kostenträger Abrechnung' (1) kommen Sie in die Kostenaufstellungen (2) zur Übersicht aller erstellten Kostenaufstellungen (3).
  • Sie können einen Kostenvoranschlag im Detail ansehen/bearbeiten (4), indem Sie doppelt auf den entsprechenden Kostenvoranschlag klicken (5).
  • Hierbei können beliebig viele Kostenvoranschläge gleichzeitig geöffnet werden (6).
  • Hierbei wird für jeden eine separate Maske geöffnet.

Genehmigungsdaten (optional)

  • Haben Sie eine Kostenaufstellung geöffnet (1), können Sie nachträglich ein eventuelles Genehmigungsdatum und eine eventuelle Genehmigungsnummer (2) eintragen.
  • Hier können Sie auch manuell den Genehmigungsstatus der Kostenaufstellung z. B. auf 'abgelehnt' (3) setzen.

Vorbereitung zur Abrechnung

  • In der Übersicht aller Kostenaufstellungen (1) markieren Sie in der ersten Spalte (2) diejenigen Kostenvoranschläge, welche abgerechnet werden sollen bzw. bei denen alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
  • Über die Schaltfläche 'Fertig zur Abrechnung' (3) werden diese zur Abrechnung einer Sammelrechnung vorbereitet.
  • D. h. der Status von z. B. 'Neu angelegt' wird damit auf den Status 'Fertig zur Abrechnung' (4) geändert.

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