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Problemstellung


Akustiker sind vom Kostenträger angewiesen, bestimmte Dienstleistungen im Rahmen der Hörgeräteversorgung kostenfrei anzubieten. Dies betrifft alle Dienstleistungen, welche nicht in die Abrechnung über die Reparaturpauschalen erfolgt (z. B. Reinigung, (Nach-)Anpassung usw.). Für diese Dienstleistungen dürfen GmbHs Rückstellungen bilden (für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater in Verbindung).

Lösung


Um diese kostenfreie Dienstleistungen auch gegenüber der Finanzbehörde nachweisen zu können zeigen wir Ihnen, wie der Nachweis auf Basis einer kleinen, mittleren und großen Dienstleistung über AMPAREX erbracht werden kann.

Hinweis

AMPAREX gibt keine Gewähr, dass dieser Beweis von Ihrer Finanzbehörde akzeptiert wird.

Achtung

Nachfolgend werden nur die Felder beschrieben, welche absolut notwendig zur Einrichtung sind - ggf. können weitere Felder optional von Ihnen befüllt werden.

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