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Ab 1.Januar 2017 müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze signiert werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) soll für Registrierkassen die Manipulationssicherheit bei Barumsätzen sicherstellen. Mit Hilfe einer „Signatureinheit“ (Smartcard mit Kartenleser) werden die Barumsätze zusätzlich signiert und separat in einem Datenerfassungsprotokoll abgelegt.

Aktuell unterstützt AMPAREX die Smartcards der Anbieter A-Trust und GlobalTrust .

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