Letzte Änderung: 29.06.2023 13:58

Fragen und Antworten


Weitere Fragen und Antworten zum Thema 'Mehrwertsteuersenkung':

  • Ich möchte eine Rechnung mit Erstellungsdatum vor dem 01. Juli stornieren/gutschreiben. Was muss ich beachten?
    Antwort: Hier muss nichts beachtet werden. Sowohl Stornos als auch Gutschriften werden mit dem jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Steuersätzen verbucht.

  • Ich möchte einen Servicevertrag mit einer Laufzeit über den Stichtag abrechnen. Was muss ich beachten?
    Antwort: Zur Ermittlung des Steuersatzes gilt das Datum der Leistungserbringung (i.d.R. das Lieferdatum der einzelnen Rechnung).

  • Ich möchte mit meinem Kunden eine Ratenzahlung über den Stichtag vereinbaren. Was muss ich beachten?
    Antwort: Hier muss nichts beachtet werden, da der Umsatz mit Rechnungsstellung erzeugt wurde.

  • Wie werden Anzahlungen gebucht, die vor dem Stichtag vorgenommen wurden, wenn die Rechnung erst nach dem Stichtag erstellt wird?
    Antwort: Diese werden mit dem Steuersatz der Anzahlung aufgelöst.

  • Ich habe Firmenkunden, mit denen ich Nettopreise vereinbart habe. Was muss ich beachten?
    Antwort: Sofern dem Kunden eine Nettopreisliste zugeordnet wurde, ist hier nichts zu beachten. Wurde dem Firmenkunden jedoch keine individuelle Nettopreisliste zugeordnet, wird sich der Verkaufspreis des Artikels durch die Umrechnung der Bruttopreise zu einem veränderten Steuersatz entsprechend verändern.

  • Was muss ich beim Umtausch an der Barkasse beachten, wenn der Artikel vor dem Stichtag gekauft wurde?
    Antwort: Ein Umtausch wird analog zur Erstellung einer Gutschrift behandelt.

  • Was muss ich beim Einlösen von Gutscheinen beachten?
    Antwort: Nichts.

  • Was muss ich hinsichtlich der laufenden Serviceverträge beachten?
    Antwort: Die Preise der Serviceverträge bleiben trotz einer ggf. vorgenommenen Änderung der Verkaufspreise bestehen. Ist dieses Verhalten nicht erwünscht, so kann unter dem Menüpunkt ‚Rechnungswesen/Serviceverträge‘ per Mehr-Menü und ‚Serviceverträge neu berechnen‘ eine Neuberechnung aller noch nicht abgerechneten Serviceverträge vorgenommen werden.

    Bitte beachten Sie, dass dieses neu berechnen, dann ggf. nach einer weiteren Korrektur der Verkaufspreise zum 01.01.2021 wiederum ausgeführt werden muss. Wichtig ist auch, dass das neu Berechnen der Serviceverträge idealerweise zum Stichtag erfolgen sollte.

  • Werden von AMPAREX neue Konten für 5 % und 16 % Umsatz- und Vorsteuer angelegt?
    Antwort: Da die DATEV beabsichtigt, erst am 29. Juni 2020 die Konten und Steuerschlüssel bekannt zu geben, wird AMPAREX per Update die jetzt hinterlegten Regeln zu 7 % und 19 % kopieren und mit Steuerschlüsseln aus dem freien Bereich, konkret 50 für USt. und 51 für VSt., versehen. Bitte beachten Sie, dass dieses Update nur die Steuerkonten betrifft. Gegebenenfalls gewünschte Ergänzungen hinsichtlich der Erlös- und Entnahmekonten müssen manuell vorgenommen werden.

  • Hörakustik: Was muss ich bei der Anforderung von Reparaturpauschalen von einem Fremdakustiker beachten?
    Antwort: Dies kann erst nach einer Aussage der Vertragspartner hinsichtlich einer Änderung der Kostenübernahmen beantwortet werden.

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