Verwendung
Eine neue Vorgabe des ZVA (Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen) besagt, dass Augenoptiker ab dem 26. Mai 2021 eine Patienteninformation, im Sinne von § 9 Abs. 2 MPDG, ausstellen müssen. Diese Dokumentenvorlage ('Patienteninformation Brille MPDG') wurde als Vorgangsschritt in die Vorgangsvorlage 'Brillenversorgung' an letzter Stelle eingefügt. Bei Bedarf kann diese Dokumentenvorlage von Ihnen auch beliebig verändert werden.
Hinweis |
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In der Dokumentenvorlage 'Patienteninformation Brille MPDG' wird unter anderem der Wert 'x' (Zentrierdaten) abgefragt. Für die Verwendung muss die Option 'Im Brillenauftrag Feld 'X' anzeigen' als Filialkettenoption in den Sehhilfen | Filialverwaltung aktiviert werden. |