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Schlüssel

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Schritt für Schritt


Für die elektronische Übermittlung einer Versorgungsanzeige ist die Einrichtung (egeko/mip/azh) → Einrichtung eKV & eVA  bzw. Anmeldung zwingend notwendig.

Hinweis
titleHinweis

Bis auf den Start der Einreichung sind die Schritte identisch mit der eKV Einreichung (siehe auch → eKV einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT).


Beschreibung
(1) Vorgang des KundenDie elektronische Einreichung einer Versorgungsanzeige erfolgt beim Kunden im Vorgang über den Vorgangsschritt 'Versorgungsanzeige'. Akzeptiert der Kostenträger eine elektronische Versorgungsanzeige, kann diese über das Dialogfenster über den Button 'Einreichen' eingereicht werden. Einmal eingereichte eVA's können nicht mehr gelöscht oder abgebrochen werden.
(2) Drucken einer VersorgungsanzeigeDas Drucken der Versorgungsanzeige ist dabei nicht notwendig! Das frühere Druckstück 'Versorgungsanzeige' muss nicht gedruckt, unterschrieben, eingescannt und mitgeschickt werden. Die Unterschrift des Akustikers entfällt, da der KEY aus den Einstellungen die eigentliche Legitimation (Unterschrift) darstellt und elektronisch übertragen wird.
(3) Behandlung von ProbegerätenPrinzipiell müssen noch keine Probegeräte ausgegeben worden sein, wenn eine eVA eingereicht wird. Um eine korrekte eVA zu erstellen, sind in AMPAREX Dummy-Geräte ('Hörgerät für eVA' bzw. 'Otoplastik für eVA') mit einer passenden Positionsnummer hinterlegt, die bei der eVA-Übermittlung herangezogen werden. Falls jedoch gezielt bestimmte Geräte in der eVA übermittelt werden sollen (z. B. CROS-Versorgung) dann müssen diese Geräte als Probegeräte angelegt werden und zusätzlich selektiert (d. h. angehakt) werden.

Siehe auch ...


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