Schritt für Schritt
Für die elektronische Übermittlung einer Versorgungsanzeige ist die Einrichtung (egeko/mip/azh) >> → Einrichtung eKV & eVA bzw. Anmeldung zwingend notwendig.
Hinweis | ||
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Bis auf den Start der Einreichung sind die Schritte identisch mit der eKV Einreichung (siehe auch → eKV einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT). |
Beschreibung | |
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(1) Vorgang des Kunden | Die elektronische Einreichung einer Versorgungsanzeige erfolgt beim Kunden im Vorgang über den Vorgangsschritt |
'Versorgungsanzeige |
'. Akzeptiert der Kostenträger eine elektronische Versorgungsanzeige, kann diese über das Dialogfenster über den Button |
'Einreichen |
' eingereicht werden. Einmal eingereichte eVA's können nicht mehr gelöscht oder abgebrochen werden. | |
(2) Drucken einer Versorgungsanzeige | Das Drucken der Versorgungsanzeige ist dabei nicht notwendig! Das frühere Druckstück |
'Versorgungsanzeige |
' muss nicht gedruckt, unterschrieben, eingescannt und mitgeschickt werden. Die Unterschrift des Akustikers entfällt, da der KEY aus den Einstellungen die eigentliche Legitimation (Unterschrift) darstellt und elektronisch übertragen wird. | |
(3) Behandlung von Probegeräten | Prinzipiell müssen noch keine Probegeräte ausgegeben worden sein, wenn eine eVA eingereicht wird. Um eine korrekte eVA zu erstellen, sind in AMPAREX Dummy-Geräte ('Hörgerät für eVA' bzw. 'Otoplastik für eVA') mit einer passenden Positionsnummer hinterlegt, die bei der eVA-Übermittlung herangezogen werden. Falls jedoch gezielt bestimmte Geräte in der eVA übermittelt werden sollen (z. B. CROS-Versorgung) dann müssen diese Geräte als Probegeräte angelegt werden und zusätzlich selektiert (d. h. angehakt) werden. |
Siehe auch ...
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