In AMPAREX ist es möglich, mit den gesetzlichen Kostenträger elektronisch abzurechnen. Hierbei sind ein paar Voraussetzungen zu beachten.
| Beschreibung |
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(1) Reparaturpauschale | |
: | Die meisten Krankenkassen zahlen den |
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Hörgeräteakustikern Hörakustikern pro Hörgerät im Voraus eine Pauschale für den Zeitraum von sechs Jahren. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für Reparaturen und eventuelle Erneuerungen der Ohrpassstücke ( |
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19% 19 % MwSt.) abgegolten. | Privat |
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: | Wählt der Versicherte ein Hörsystem mit privatem Eigenanteil, sind die daraus resultierenden Reparaturmehrkosten aus dieser Mehrleistung ebenfalls privat zu übernehmen. |
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: | Jeder, mit der Krankenkasse abzurechnende Artikel, muss eine |
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10stellige 10-stellige Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMV-Nummer oder auch Positionsnummer) im Artikelstamm (Stammdaten |
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>> → Artikelkatalog) besitzen. Ist eine HMV-Nummer noch nicht bekannt (weil der Artikel erst neu auf den Markt kam), können Sie die HMV-Nummer 13.20.03.0900 eintragen. | Tarifkennzeichen |
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: Zudem | Es ist wichtig, dass in den Krankenkassenpreislisten in den Stammdaten das Tarifkennzeichen hinterlegt ist (dieses Kennzeichen wird standardmäßig mit dem Import der Vertragspreislisten hinterlegt). | Genehmigungsdaten |
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: | Unterliegt die Krankenkasse einem Genehmigungsverfahren, müssen zudem Genehmigungsdatum und -nummer in den Kopfdaten des |
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Vorganges Vorgangs beim Kunden hinterlegt werden. |
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(3) Kostenträger und korrekte Abrechnungsstellen |
Kostenträger: Damit die Krankenkassenabrechnungen korrekt sind, sollten Sie gesetzliche Krankenkassen niemals manuell anlegen. Es sind alle gesetzlichen Krankenkassen, sowie alle Berufsgenossenschaften in AMPAREX angelegt. |
(4) Erstellung der Dokumente aus Vorgang |
Kundendokumente: Erstellen Sie sämtliche Dokumente, wie Anpassbericht und Abschlussbericht beim Kunden, aus einem Vorgang heraus |
.Siehe auch ..Problemlösungen (Abrechnung Kostenträger)