Handelt es sich um eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, darf es keine Überschneidung der Gültigkeitsdauer mit anderen Einträgen für gesetzliche Krankenkassen geben. Das heißt es darf immer nur eine aktuell gültige Mitgliedschaft innerhalb gesetzlicher Krankenkassen geben. Ändert sich die Angabe zur Mitgliedschaft durch Einlesen einer neuen Chipkarte wird die bestehende Mitgliedschaft zum vorigen Tag beendet und die neue gilt ab dem Tag des Einlesens. Es ist jedoch möglich eine weitere gleichzeitig gültige Mitgliedschaft für einen Kostenträger anzulegen, wenn es sich dabei um das Sozialamt oder eine Berufsgenossenschaft (Kassentyp: Andere oder sonstiger KT) handelt. |