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Schritt für Schritt


Was muss wie eingetragen werden, wenn Ihr Kunde einen Verlust/Diebstahl des Hörsystemes meldet.

Verliert Ihr Kunde während der Anpassphase das Hörgerät, kann das Gerät mit einer Pauschale von der Kasse erstattet werden bzw. können Sie Ihrem Kunden darüber hinaus das Gerät in Rechnung stellen.

  1. Geben Sie das Hörgerät (3) beim Kunden in den Hörsystemen (Kunde >> Hörsysteme rechts/links(1) über den Vorgang (2) an das Lager zurück und schreiben eine Bemerkung über den Verlust des Hörgerätes bzw. geben ein Nutzungsende-Datum ein.(4).
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  2. Optional können Sie in den Hörsystemen des Kunden einen Kommentar zum Verlust des Hörgerätes schreiben.

  3. Löschen (4) Sie in der Lagerverwaltung (1) im Artikelbestand (2) das entsprechende Hörgerät (3) Löschen Sie im Lager (Lagerverwaltung >> Artikelbestand) das Hörgerät mit der entsprechenden Bemerkung des Verlustes (5).
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  4. Öffnen Sie den Hörgerätevorgang (1) in welchem die Hörgeräte als Probegeräte (2) eingetragen sind und erstellen Sie aus diesem Vorgang heraus ein Angebot (3). Markieren bzw. selektieren Sie dabei nicht das Hörgerät. Sollte es nur einen Eintrag geben, kann die Selektion per [Strg]+[klick] aufgehoben werden.
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  5. Fügen Sie in das Leere Angebot als Artikelposition (1) den Artikel "Abschlag 2 bei Verlust in der Anpassphase" (2) mit der Positionsnummer 13.99.88.0102 ein. Sollte dieser Artikel nicht in Ihrem Artikelstamm sein, muss dieser zuvor angelegt werden (Stammdaten >> Artikelkatalog). Entscheiden Sie dabei ob Sie Ihrem Kunde zusätzlich einen Teil des Hörgerätes berechnen wollen (3).
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