Kostenträger 1 & Kostenträger 2
Der Eintrag unter KT 1 wird aus dem Vorgang übernommen, aus dem heraus das Angebot erstellt wurde, und kann im Angebot nicht mehr verändert werden.
Es gibt die Möglichkeit statt der Kostenübernahme laut Vertragspreisliste, eine prozentuale Kostenübernahme einzustellen. Eine prozentuale Kostenübernahme des ersten Kostenträgers ermittelt sich ausgehend von den Verkaufspreisen der Artikel.
Unter KT 2 wird standardmäßig keine Auswahl getroffen. Wurde beim Kunde mehr als ein Kostenträger hinterlegt (zum Beispiel die BARMER Ersatzkasse und das Amt für Familie und Soziales) kann hier der zweite Kostenträger ausgewählt werden. Stellen Sie die prozentuale Beteiligung des zweiten Kostenträgers am verbleibenden Eigenanteil (nach Abzug der Kostenübernahme durch Kostenträger 1) des Kunden ein. Wählen Sie eine Beteiligung von 100% wird das Angebot für den Kunden eigenanteilsfrei.
Warnung |
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Der erste Kostenträger (KT) und der zweite Kostenträger (KT) können nicht die gleichen sein! Hier muss eine der Beiden abgemeldet oder gelöscht werden. |