Verordnung: Über einen sonstigen Vorgang kann über den Reiter: Verordnung Verordnungsdaten erfasst werden. Diese werden bei einem elektronischen Kostenvoranschlag an den Kostenträger mit übertragen. Verordnung: Diese Angaben werden für Otoplastik- bzw. Reparaturaufträgen in das Auftragsformular übernommen. |