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Schritt für Schritt


Kinder vor dem vollendeten 18. Lebensjahr sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Erst ab dem 18. Geburtstag wird die Zuzahlung erhoben. Für die Zuzahlung der Rezeptgebühr (10,- EUR) ist immer der Termin der ersten Behandlung relevant. Für die 10% Zuzahlung muss jeder Termin einzeln berücksichtigt werden. Hat ein Patient während der Behandlung (nach dem 1. Termin aber vor dem letzten Termin des Rezeptes) seinen 18. Geburtstag, so ist er von der Rezeptgebühr befreit. Außerdem ist er für alle Termine vor seinem 18. Geburtstag befreit. Zu zahlen sind also die 10% auf die Termine ab dem 18. Geburtstag.


Beschreibung


  • In AMPAREX wählt man als Zuzahlungsbefreiung 'teilweise (ohne 10 EUR für Verordnung)' aus und gibt die Anzahl der Termine vor dem Geburtstag an.
  • Die Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt dann nur die verbleibenden Termine

Siehe auch ...