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Hinweis |
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Die Zuordnung zur TSE-Einheit wird erst dann wirksam, wenn das Modul 'Kasse' geschlossen und neu geöffnet wurde. |
Schritt 4
Anmledung der Kassenidentifikationsnummer beim Finanzamt.
Info | ||
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Zitat aus https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Aktuelles/Meldepflicht_eKassen.php vom 09.01.2020: Seit dem 01. Januar 2020 müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem ihre Kassensystem grundsätzlich an Ihr Finanzmt melden. Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben. |