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Ab dem 31. Dezember 2020 endet die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Es gelten wieder die alten Steuersätze zu 19 % bzw. 7 %.
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AMPAREX ist durch die Erfahrung aus der Erhöhung vom Sommer 2020 gut aufgestellt:
neue Steuerschlüssel | ||||
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Steuerart | Region | Steuersatz | Steuerschlüssel bis zum 31.12.2020 | Steuerschlüssel ab dem 01.01.2021 |
USt. | Inland | 5 % | 2 | 4 |
USt. | Inland | 16 % | 3 | 5 |
VSt. | Inland | 5 % | 8 | 6 |
VSt. | Inland | 16 % | 9 | 7 |
Die Anpassung erfolgt nur, wenn Sie den alten Steuerschlüssel nicht schon selbst manuell geändert haben.
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Die Festbetragsliste für Sehhilfen wurden während der temporären Mehrwertsteuersenkung nicht angepasst und gelten somit auch in 2021 weiter.
Einige Krankenkassen haben die Mehrwertsteuersenkung genutzt, um Ihre Vertragspreislisten auf Nettobeträge umzustellen. Diese Verträge bleiben unverändert bestehen. Für die Krankenkassen, die weiterhin Bruttopreise vereinbart haben, stellt AMPAREX die Verträge automatisch zum 01. Januar 2021 auf die erhöhten Preise um.
Reparaturpauschalen
Die Krankenkassen und die Bundesinnung hatten sich darauf verständigt, die 'Dauerleistung Reparaturpauschale' als nicht selbstständig der Hörgeräteversorgung unterzuordnen. AMPAREX weist die Reparaturpauschalen immer mit dem am Versorgungsdatum (Lieferdatum) gültigen Mehrwertsteuersatz aus.
Die von den Therapeuten mit den Kostenträgern abrechenbaren Leistungen sind nach '§4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz)' von der Umsatzsteuer befreit. Daher ist keine Veränderung der Abrechnungsbeträge aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zu erwarten.
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