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Gesetzliche Lage


Ab dem 31. Dezember 2020 endet die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Es gelten wieder die alten Steuersätze zu 19 % bzw. 7 %.

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AMPAREX Update


AMPAREX ist durch die Erfahrung aus der Erhöhung vom Sommer 2020 gut aufgestellt:

  • Es wird kein Funktionsupdate zum Jahreswechsel geben.
  • Es werden keine neuen Buchhaltungskonten angelegt.
  • Lediglich die folgenden Steuerschlüssel werden von AMPAREX entsprechend der 'DATEV Vorgaben' zum 01. Januar 2021 angepasst:


neue Steuerschlüssel
SteuerartRegionSteuersatzSteuerschlüssel bis zum 31.12.2020
Steuerschlüssel ab dem 01.01.2021
USt.Inland5 %24
USt.Inland16 %35
VSt.Inland5 %86
VSt.Inland16 %97

Die Anpassung erfolgt nur, wenn Sie den alten Steuerschlüssel nicht schon selbst manuell geändert haben.

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Druckvorlagen


  • Die von AMPAREX ausgelieferten Druckvorlagen für Barbelege, Angebote, Kostenaufstellungen, Rechnungen und Sammelrechnungen sind auf Mehrwertsteueränderungen vorbereitet und müssen nicht angepasst werden.
  • Falls Sie Änderungen an den AMPAREX Vorlagen vorgenommen haben, prüfen Sie ab dem 01. Januar 2021 kritisch Ihre Belege auf die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer.

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Rückkehr zu den Preisen vom Juni 2020


  • Wer die Mehrwertsteuersenkung in Form von Standardrabatten weitergegeben hat, sollte daran denken, deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 einzuschränken (Stammdaten → Rabatte)
  • Wer seine Verkaufspreisliste neu kalkuliert hat, kann über die Funktion Stammdaten → Verkaufspreislisten → Verkaufspreis ändern diese wieder auf den Preis vom 30. Juni 2020 zurücksetzen

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Vertragssituation mit den Kostenträgern


Augenoptik

Die Festbetragsliste für Sehhilfen wurden während der temporären Mehrwertsteuersenkung nicht angepasst und gelten somit auch in 2021 weiter.

Hörgeräteakustik

Einige Krankenkassen haben die Mehrwertsteuersenkung genutzt, um Ihre Vertragspreislisten auf Nettobeträge umzustellen. Diese Verträge bleiben unverändert bestehen. Für die Krankenkassen, die weiterhin Bruttopreise vereinbart haben, stellt AMPAREX die Verträge automatisch zum 01. Januar 2021 auf die erhöhten Preise um.

Reparaturpauschalen

Die Krankenkassen und die Bundesinnung hatten sich darauf verständigt, die 'Dauerleistung Reparaturpauschale' als nicht selbstständig der Hörgeräteversorgung unterzuordnen.  AMPAREX weist die Reparaturpauschalen immer mit dem am Versorgungsdatum (Lieferdatum) gültigen Mehrwertsteuersatz aus.

Therapie

Die von den Therapeuten mit den Kostenträgern abrechenbaren Leistungen sind nach '§4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz)' von der Umsatzsteuer befreit. Daher ist keine Veränderung der Abrechnungsbeträge aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zu erwarten.

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Umgang mit laufenden Vorgängen (Akustik / Optik)


  • Wir empfehlen, alle laufenden Vorgänge bis zum 31.12. abzuschließen und auch die Kostenübernahme mit den Kostenträgern abzurechnen.
  • Sollte dies nicht möglich sein, kann der Abschluss von bestehenden Vorgängen auch erst nach dem Stichtag erfolgen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

    1. Mehrwertsteuersatz im Angebot
      • Der Mehrwertsteuersatz für das Angebot wird immer anhand des Lieferdatums im Angebot ermittelt. Sofern im Angebot noch kein Lieferdatum eingetragen wurde, gilt das Erstellungsdatum als Lieferdatum. Sie sehen in der Angebotsmaske den zum Lieferdatum gültigen Mehrwertsteuersatz.
      • Sollte das Lieferdatum nicht korrekt sein, können Sie es manuell eintragen/ändern. Erfolgt dabei eine Änderung über den Stichtag, so führt AMPAREX eine Neuberechnung der Mehrwertsteuersätze und der Kostenübernahmen durch. Bei einer Kostenübernahme durch vdek Kassen wird sich damit auch die Höhe der Kostenübernahme ändern, da deren Vertragspreisliste Nettopreise enthält.

    2. Führen Sie ggf. nachträglich Ihre Preisanpassungen durch.

    3. AMPAREX belässt beim Umwandeln eines Angebotes in eine Rechnung die Bruttopreise und berechnet lediglich den Mehrwertsteueranteil neu.
      • Bei der Rechnungsstellung wird das Lieferdatum für die Rechnung wie folgt ermittelt:
        1. Lieferdatum aus dem Angebot
        2. ist kein Lieferdatum eingetragen, gilt in der Hörakustik das Versorgungsdatum als Lieferdatum
        3. ansonsten gilt das aktuelle Datum als Lieferdatum
      • Der Mehrwertsteuersatz für die Rechnung wird immer anhand des Lieferdatums der Rechnung ermittelt
      • Erhält die Rechnung ein anderes Lieferdatum als das zugrunde liegende Angebot (z.B. durch manuelle Änderung im Abschließen Dialog) so wird das Lieferdatum auch auf das Angebot übertragen und die Mehrwertsteuer ggf. neu berechnet.
        Im Gegensatz zur Änderung des Lieferdatums direkt im Angebot wird jetzt keine Neuberechnung der Kostenübernahmen vorgenommen. Deshalb soll der Mitarbeiter im Voraus das Lieferdatum im Angebot anpassen.

    4. Besonderheit Hörakustik: Abschließen eines Angebotes mit bestehender Kostenaufstellung
      • Falls es bereits eine Kostenaufstellung zum Angebot gibt, prüft AMPAREX, ob das Lieferdatum des Angebotes in derselben Mehrwertsteuerperiode wie das Lieferdatum der Kostenaufstellung liegt. Ist dies nicht der Fall, wird der Abschluss des Angebotes verhindert, da die Kostenübernahmen und die Mehrwertsteuersätze in der Kostenaufstellung fehlerhaft sind. In diesen Fällen muss das Angebot neu berechnet und anschließend eine neue Kostenaufstellung erzeugt werden.
      • Bitte setzen Sie die alte Kostenaufstellung auf 'Geschlossen'. Achten Sie darauf, ggf. vorhandene Genehmigungsinformationen manuell in die neue Kostenaufstellung zu übertragen.

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