Der Status einer elektronischen Anfrage soll nachträglich angepasst werden.
(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)
Haben Sie sich z. B. mit einem Sachbearbeiter per Telefon über eine evtl. Zusage geeinigt, obwohl schon eine Ablehnung vorliegt, kann der Status manuell geändert werden.
Beschreibung | |
---|---|
|
(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)