(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)

Ab dem 01. Oktober 2020 ist in Deutschland eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für elektronische Kassensysteme Pflicht.

Grundlage ist hierfür § 146a Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung: Steuerpflichtige, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, müssen dieses durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) schützen.

Die von AMPAREX unterstützte TSE-Einheit kann über den AMPAREX-Webshop bestellt werden. Andere TSE-Einheiten funktionieren im Zusammenspiel mit AMPAREX nicht.

Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zum Thema Kassensicherungsverordnung / TSE.

Einige Bundesländer haben die 'Nichtbeanstandungsregelung' um ein halbes Jahr verlängert  (Stand 14. Juli 2020: 'Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Hoststein'). Auszug aus der Mitteilung: Kann nachgewiesen werden, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 01. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet.

Für Barkassen, die auf Windows- und Linux-Rechnern betrieben werden, ist in AMPAREX die Einrichtung einer TSE möglich.  Für diese Systeme greift diese Regelung nicht, d. h. an diesen Kassenarbeitsplätzen muss bis spätestens zum 30. September 2020 eine TSE eingerichtet sein. Für macOS-Rechner werden wir voraussichtlich bis 30. September 2020 ebenfalls eine Lösung bereitstellen.

Sollten Sie ab 01. Oktober 2020 ohne triftigen Grund keine TSE im Einsatz haben, dann kann dies einen schweren Mangel in der Kassenführung darstellen und im schlimmsten Fall zur Verwerfung der Buchführung im Rahmen einer Betriebsprüfung führen.

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