(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)
Am 29. Juni 2020 haben Bundestag und Bundesrat den Regierungsentwurf für das sogenannte zweite 'Corona Steuerhilfe Gesetz' beschlossen. Darin ist eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07. - 31.12.2020 enthalten. Die Mehrwertsteuer soll von 19 % auf 16 % abgesenkt werden, der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %.
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AMPAREX hat alle notwendigen Änderungen mit dem Update auf die Version 4.8.16 vorgenommen. Die Updates wurden am 29. und 30. Juni ausgerollt.
Wenn Sie Ihre Belege noch in Papierform bei Ihrem Steuerberater abgeben, müssen Sie nichts beachten. AMPAREX weist auf den Belegen die korrekten Mehrwertsteuersätze aus. |
Wenn Sie mit der AMPAREX Buchhaltung arbeiten und Ihre Buchungen aus AMPAREX exportieren, sollten Sie sich kurzfristig mit Ihrem Steuerberater abstimmen. AMPAREX fügt für die 5 % und 16 % Mehrwertsteuersätze neue Buchhaltungskonten und Steuerschlüssel ein. Sie finden in den nachfolgenden Links die neuen Kontennummern. Erlöskonto splitten Beachten Sie, dass AMPAREX nur je ein Erlöskonto für 5 % und 16 % anlegt. Alle Erlöse werden auf dieses Konto gebucht. Wünschen Sie das Aufsplitten der Erlöse je nach Artikeltyp auf unterschiedliche Erlöskonten, so kann Ihr Steuerberater uns die neuen Erlöskonten per Mail zu senden. Wir übernehmen zeitnah die Einpflege der Konten in Ihr System. Unsere Aufwände zur Einpflege und die dazu notwendige Abstimmung mit Ihrem Steuerberater berechnen wir pauschal mit 50 € zzgl. MwSt. Sie können Ihrem Steuerberater gerne den Link auf diese Seite geben. Ihre Rückmeldungen senden Sie bitte an support@amparex.com. |
Die DATEV hat am 23. Juni 2020 eine Vorabinformation zur Umstellung des Kontenplanes herausgegeben. Anhand dieser bleiben die Steuerschlüssel für ermäßigte bzw. volle Steuersätze gleich. Im Kontenrahmen wurden neue Konten für Steuer- und Erlöskonten eingeführt: Quelle:
Sie finden hier eine Übersicht der Steuerschlüssel und der zu buchenden Konten. Die rot markierten Werte werden durch das AMPAREX Update bereitgestellt:
Da unter der o.g. Quelle keine Aussage zum Konto für Erlöse zu 16 % MwSt. getroffen wurde, hinterlegen wir hier ein Konto aus dem freien Bereich zwischen 8340 und einschließlich 8349. |
Die DATEV hat am 23. Juni 2020 eine Vorabinformation zur Umstellung des Kontenplanes herausgegeben. Anhand dieser bleiben die Steuerschlüssel für ermäßigte bzw. volle Steuersätze gleich. Im Kontenrahmen wurden neue Konten für Steuer- und Erlöskonten eingeführt: Quelle:
Sie finden hier eine Übersicht der Steuerschlüssel und der zu buchenden Konten. Die rot markierten Werte werden durch das AMPAREX Update bereitgestellt:
Da unter https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st14173748107.pdf?save=False&docId=1018040 keine Aussage zum Konto für Erlöse zu 16 % MwSt. getroffen wurde, hinterlegen wir hier ein Konto aus dem freien Bereich zwischen einschließlich 4340 und 4349. |
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Es bleibt jedem Unternehmer überlassen, wie er mit der Mehrwertsteuersenkung umgeht. Im Wesentlichen gibt es folgenden Möglichkeiten:
Wenn Sie Ihre Verkaufspreise nicht neu kalkulieren möchten, können Sie Ihrem Kunden den Vorteil in Form eines Rabattes gewähren. Dies ist ausdrücklich erlaubt.
Siehe auch: → Standardrabatt anlegen
Eine vollständige Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung erreichen Sie durch eine Neuberechnung Ihrer Verkaufspreise. AMPAREX bietet eine einfache Möglichkeit, alle Verkaufspreise um einen Faktor anzuheben oder zu senken. Sie können dabei u. a. nach Artikeltypen unterscheiden, um Artikel mit reduzierter oder voller Mehrwertsteuer getrennt zu kalkulieren.
Siehe auch: → Verkaufspreisliste neu kalkulieren
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Laut E-Mail des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) vom 10. Juni 2020 gelten die Abrechnungsbeträge auch in den Monaten Juli bis Dezember 2020 unverändert fort. Die in der Festbetragsliste sowie in den Verträgen genannten Preise sind Bruttopreise. Im Beschluss zu den Festbeträgen aus dem Dezember 2007 ist zum Thema Mehrwertsteuer folgendes ausgeführt: „Bei den Festbeträgen für Sehhilfen handelt es sich um Bruttopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe enthalten.“
Die Bundesinnung der Hörakustiker (BIHA) hat mit jedem Kostenträger einzelne Verträge mit unterschiedlichen Ausführungen zu Mehrwertsteuer Änderungen geschlossen:
Reparaturpauschalen
Die Krankenkassen und die BiHa haben sich darauf verständigt haben, die Reparaturpauschale mit 16 % abzurechnen und die "Dauerleistung Reparaturpauschale" als nicht selbstständig der Hörgeräteversorgung unterzuordnen.
AMPAREX wird die Reparaturpauschalen mit dem Mehrwertsteuersatz des Versorgungsdatums ausweisen.
Die von den Therapeuten mit den Kostenträgern abrechenbaren Leistungen sind nach '§4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz)' von der Umsatzsteuer befreit. Daher ist keine Veränderung der Abrechnungsbeträge aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zu erwarten.
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Weitere Fragen und Antworten zum Thema 'Mehrwertsteuersenkung' finden Sie hier → FAQ | Mehrwertsteuersenkung.
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