Nachdem die TSE-Serviceschnittstelle konfiguriert und getestet ist (siehe auch → KassenSichV (Schnittstellen) 4_8, muss die Barkasse für den Zugriff auf die TSE freigeschaltet werden. |
Bei der ersten Initialisierung wird eine eindeutige 'Kassenidentifikationsnummer' generiert. Diese Nummer muss für die Registrierung der Kasse bei Ihrer zuständigen Finanzbehörden mitgeteilt werden.
Beschreibung | |||||
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(a) Öffnen Sie in der Kasse → Administration die Konfiguration. (b) Über die Schaltfläche 'Jetzt initialisieren' wird die Zuordnung des Barkassen-Kontos zur konfigurierten TSE vorgenommen. (c) Ist die Zuordnung erfolgreich durch, kann die Verbindung zur TSE nochmals über die Schaltfläche 'Test' in diesem Dialog geprüft werden. (d) Danach kann der Dialog per 'Schließen' beendet werden.
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Kassenbeleg anpassen (QRCode und Hinweistext für die Dokumentvorlagen 'Kassenbon', 'Quittung' und 'Beleg Barentnahme') Mit der Kassensicherungsverordnung wurde ab dem 01.01.2020 auch eine Belegausgabepflicht eingeführt. Auf den Belegen müssen zusätzlich TSE-spezifische Informationen (QR-Code, Serien-Nummer, Signatur, ....) gedruckt werden. Daher müssen die Belege 'Kassenbon', 'Quittung' und 'Beleg Barentnahme' angepasst werden: Öffnen Sie in den → Stammdaten → Dokumentvorlagen → Ihren 'Kassenbon', danach Ihre 'Quittung' und die Vorlage 'Beleg Barentnahme'.
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Überprüfen ob die TSE ordnungsgemäß funktioniertIn der geöffneten Barkasse "Kasse" kann über das "Mehr-Menü" der Zugriff auf die TSE getestet werden. Wenn beim Barverkauf keine Fehler bzgl. TSE gemeldet werden, dann werden die Bar-Transaktionen korrekt signiert. Die signierten Datensätze können nur in der Kassensitzung im Bereich Administration/Datenerfassungsprotokoll angezeigt und bei Bedarf exportiert werden. |
(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)
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