Die Einreichung eines eKV's gliedert sich in nachfolgende Schritte auf:
Ablauf der Einreichung eines elektronischen Kostenvoranschlages.
Bevor Sie den elektronische Kostenvoranschlag einreichen informieren Sie sich bitte lt. dem jeweiligen gültigen Vertrag des Kostenträgers, ob Dokumente eingescannt und mit gesendet werden müssen. |
Der Arzt der Verordnung muss im Vorgang (Kopfdaten des Vorganges) des Kunden hinterlegt werden. Zusätzlich muss die Arztnummer sowie die Betriebsstättennummer (steht auf der Verordnung) beim Arzt in den Stammdaten hinterlegt werden (mit einem Doppelklick auf den Arzt gelangen Sie auf die entsprechende Arztseite in den Stammdaten, geben Sie dort die Nummern ein). |
Vorab KT KV
Klicken Sie nach der Eingabe aller relevanten Daten auf den Button: Vorab KT KV im Angebot.
Ändern Sie nachträglich nach einem erfolgreichem Versand des eKV das Angebot, muss der eKV unter: Abrechnung Kostenträger >> eKV >> Erneut einreichen dieser eingereicht werden, nicht nochmals hier auf Vorab KT KV klicken, da sonst ein weiterer eKV angelegt und versendet wird! |
Dialog "Kostenaufstellung"
Im darauf folgendem Fenster sind alle relevanten Haken schon gesetzt. Falls Sie jedoch keinen eKV wünschen entfernen Sie den Haken bei: Der Kostenträger akzeptiert einen elektronischen KV. Wollen Sie diesen jetzt einreichen. Der voreingestellte Status wird automatisch nach Klick auf OK auf KV zugestellt gesetzt.
Wird ein KV für etwas eingereicht was nicht vertraglich geregelt ist, soll dies per Brief oder Fax und nicht als eKV erfolgen. Konkret heißt das, wenn in AMPAREX nicht automatisch eine Positionsnummer und ein Tarifkennzeichen eingetragen wird, soll kein eKV eingereicht werden, sondern weiterhin über den klassischen Weg per Brief oder Fax erfolgen. AMPAREX prüft ob die Positionsnummer und Tarifkennzeichen befüllt sind, falls nicht kommt die Info, dass zwar prinzipiell ein eKV möglich ist, aber dies in diesem Fall nicht empfohlen wird. |
(LEERZEILE NICHT LÖSCHEN)
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