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(1) Reparaturpauschale |
Gesetzlich | Die meisten Krankenkassen zahlen den Hörakustikern pro Hörgerät im Voraus eine Pauschale für den Zeitraum von sechs Jahren. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für Reparaturen und eventuelle Erneuerungen der Ohrpassstücke (19% MwSt.) abgegolten. | Privat | Wählt der Versicherte ein Hörsystem mit privatem Eigenanteil, sind die daraus resultierenden Reparaturmehrkosten aus dieser Mehrleistung ebenfalls privat zu übernehmen. |
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Positionsnummer | Jeder, mit der Krankenkasse abzurechnende Artikel, muss eine 10stellige Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMV-Nummer oder auch Positionsnummer) im Artikelstamm (Stammdaten → Artikelkatalog) besitzen. Ist eine HMV-Nummer noch nicht bekannt (weil der Artikel erst neu auf den Markt kam), können Sie die HMV-Nummer 13.20.03.0900 eintragen. | Tarifkennzeichen | Es ist wichtig, dass in den Krankenkassenpreislisten in den Stammdaten das Tarifkennzeichen hinterlegt ist (dieses Kennzeichen wird standardmäßig mit dem Import der Vertragspreislisten hinterlegt). | Genehmigungsdaten | Unterliegt die Krankenkasse einem Genehmigungsverfahren, müssen zudem Genehmigungsdatum und -nummer in den Kopfdaten des Vorgangs beim Kunden hinterlegt werden. |
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(3) Kostenträger und korrekte Abrechnungsstellen | Damit die Krankenkassenabrechnungen korrekt sind, sollten Sie gesetzliche Krankenkassen niemals manuell anlegen. Es sind alle gesetzlichen Krankenkassen, sowie alle Berufsgenossenschaften in AMPAREX angelegt. |
(4) Erstellung der Dokumente aus Vorgang | Erstellen Sie sämtliche Dokumente, wie Anpassbericht und Abschlussbericht beim Kunden, aus einem Vorgang heraus. |