Die Therapie in Deutschland wird unterteilt in Leistungserbringergruppen=
"Physiotherapie, Ergotherapie, Logop=C3=A4die und Podologie". Des Weiteren=
gibt es noch Heilpraktiker, die nicht nur Leistungserbringer sind, sondern=
selbst auch Diagnosen stellen d=C3=BCrfen.
Therapeuten dieser Gruppen sind nach =C2=A74 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuerge=
setz) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie auf der Grundlage einer Verord=
nung behandeln (also mit vorliegendem Rezept). Ums=C3=A4tze ohne Verordnung=
(z. B. Hot-Stone-Massage oder Ger=C3=A4tetraining per 10er-Karte) sind ums=
atzsteuerpflichtig. Die meisten Therapeuten verwenden die Kleinunternehmerr=
egelung nach =C2=A719 (Umsatzsteuergesetz) und k=C3=B6nnen also bis zu ca. =
18.000,=E2=80=93 EUR pro Jahr (der Betrag wird immer wieder angepasst) Umsa=
tz in diesem Segment machen, ohne Umsatzsteuer zahlen zu m=C3=BCssen. F=C3=
=BCr Heilpraktiker (die selbst verordnen) gilt hierbei die Ausnahme der nic=
ht vorrangig medizinischen Leistungen, diese fallen nicht unter =C2=A74.
Therapeuten mit Kassenzulassung m=C3=BCssen f=C3=BCr die gesetzlichen Kr=
ankenkassen die gesetzliche Zuzahlung vom Patienten einbehalten. Die Zuzahl=
ung betr=C3=A4gt 10 % der Leistung (gerundet, per einzelner Leistung - z. B=
. 6 mal 11,11 EUR ergibt eine Zuzahlung von 6,66 EUR, nicht etwa 6,67 EUR).=
Zus=C3=A4tzlich werden 10,=E2=80=93 EUR pro Rezept f=C3=A4llig. Die gesetz=
liche Zuzahlung darf dabei nie h=C3=B6her sein als der Gesamtpreis (2 =C3=
=97 4,=E2=80=93 EUR =3D 8,=E2=80=93 EUR =E2=86=92 Zuzahlung =3D 8,=E2=80=93=
EUR). F=C3=BCr Patienten, welche von der Zuzahlung zeitweise befreit sind,=
gilt die Zuzahlung je nach Datum der einzelnen Behandlung nur f=C3=BCr ein=
en Teil der Leistung (z. B.: 6 Behandlungen a 10,=E2=80=93 EUR, davon 3 im =
Dezember (befreit), 3 im Januar ergibt eine Zuzahlung dieser Position von 3=
,=E2=80=93 EUR). F=C3=BCr die 10,=E2=80=93 EUR Rezeptgeb=C3=BChr ist entsch=
eidend, ob der Patient am Tag der ersten Behandlung bereit war.
Kinder vor dem vollendeten 18 Lebensjahr sind von der gesetzlichen Zuzah=
lung befreit. Erst ab dem 18. Geburtstag wird die Zuzahlung erhoben. F=C3=
=BCr die Zuzahlung der Rezeptgeb=C3=BChr (10,=E2=80=93 EUR) ist immer der T=
ermin der ersten Behandlung relevant. F=C3=BCr die 10 % Zuzahlung muss jede=
r Termin einzeln ber=C3=BCcksichtigt werden. Hat ein Patient w=C3=A4hrend d=
er Behandlung (nach dem 1. Termin, aber vor dem letzten Termin des Rezeptes=
) seinen 18. Geburtstag, so ist er von der Rezeptgeb=C3=BChr befreit. Au=C3=
=9Ferdem ist er f=C3=BCr alle Termine vor seinem 18 Geburtstag befreit. Zu =
zahlen sind also die 10 % auf die Termine ab dem 18. Geburtstag.
In AMPAREX w=C3=A4hlt man als Zuzahlungsbefreiung "teilweise (ohne 10 EU=
R f=C3=BCr Verordnung)" aus und gibt die Anzahl der Termine vor dem Geburts=
tag an. Die Berechnung der Zuzahlung ber=C3=BCcksichtigt dann nur die verbl=
eibenden Termine.
Die Preisfindung f=C3=BCr Kassenleistungen erfolgt anhand der Preisliste=
n, welche die Verb=C3=A4nde mit den Kassen aushandeln. Die Therapeuten d=C3=
=BCrfen dabei keine h=C3=B6heren Preise (Eigenanteil) vom Patienten verlang=
en, sie sind an die Preise fest gebunden.