Ab 2023 gelten für Zertifizierungsanträge neue Anforderungen an die Identifizierung und Authentifizierung der Antragsteller gegenüber dem ITSG Trustcenter.
In einer Einführungsphase wurde das neue Antragsverfahren seit Januar '23 parallel zum bisherigen 'Alt'-Verfahren gestartet. Im Anschluss an diese Einführungsphase wird ab dem 01. Juli 23 nur noch das neue Verfahren für die Antragstellung unterstützt.
Dazu müssen neue bzw. auslaufende Zertifikate über das neue Verfahren beantragt werden.